Urlaub am Xantener Südsee

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4 Gäste
69 m²
1 Schlafzimmer
1 Bad
Spülmaschine
WLAN
Parkplatz
Waschmaschine
Nichtraucher

Überblick zur Unterkunft

Ihre Wohneinheit: 69 m² Apartment

Mach es dir in diesem Apartment gemütlich und freu dich auf die Ausstattung der Küche, die über einen Kühlschrank und einen Ofen verfügt. Mit dem WLAN-Internetzugang (kostenlos) bleibst du auch während deines Aufenthalts in Verbindung. Vor Ort findest du jeglichen Komfort, darunter eine Mikrowelle und einen Wasserkocher mit Kaffee-/Teezubehör.

Die Unterkunft

Willkommen in Lüttingen

Das Fischerdorf am Rhein liegt direkt am Xantener Südsee. In weniger als fünf Minuten erreichen Sie von unserer Ferienwohnung den Xantener Hafen (Plaza del Mar). Unsere Ferienwohnung befindet sich in der ersten Etage eines alten Bauernhofes, der Jahrzehnte lang als Dorfkneipe diente heute ein Antik-Geschäft beheimatet.

Zimmer mit Dom- und Seeblick

Die Wohnung besteht aus einem Schlafzimmer mit Doppelbett, einem Wohn- und Esszimmer mit Schlafsofa und einer vollausgestatteten Küche sowie einem Badezimmer mit Badewanne. Ein Kinderreisebett und Hochstuhl können auf Wunsch bereitgestellt werden. Die Wohnung ist ideal für zwei Personen, durch ein bequemes Schlafsofa können aber auch vier Erwachsene überLage

Unsere 69-m²-Ferienwohnung befindet sich in der ersten Etage eines alten Bauernhofes, der heute ein Antik-Geschäft beheimatet. Der Hof diente zuvor Jahrzehnte als Dorfkneipe.

An- und Abreise

Anreise ab 15 Uhr

Abreise bis 10.30 Uhr (nach Absprache sind auch abweichende Zeiten möglich)

Preise

Alle Preise zzgl. Kurtaxe. Die Stadt Xanten erhebt z.Zt. pro Nacht eine Kurtaxe in Höhe von 2,00 € für Erw. und 1,00 € für Kinder (zwischen 7 u. 16 Jahren). Die Kurtaxe ist bei Anreise in bar zu entrichten.

Corona-Hinweis

An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass unabhängig in welcher Inzidenzstufe wir uns im Kreis Wesel bewegen, ein Negativtestnachweis vorgelegt werden muss.

Das heißt, alle Gäste müssen bei Anreise einen negativen Corona-Test vorgelegen, komplett geimpft oder genesen sein.

Bei mehrtägigen Aufenthalten ist die erneute Vorlage eines Negativtestnachweises nicht notwendig.

Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Corona-Schutzverordnung:

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/210527_coronaschvo_ab_28.05.2021_lesefassung.pdf