Aparthotel Tossa Park - Apartment

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2 Gäste
35 m²
1 Schlafzimmer
1 Bad
Terrasse/Balkon
WLAN
Meerblick
Aufzug
Nichtraucher

Überblick zur Unterkunft

Ihre Wohneinheit: 35 m² Ferienwohnung

Parterre:
Wohnzimmer (TV, Esstisch, Sitzecke), Schlafzimmer (Einzelbett, Einzelbett), Badezimmer (Badewanne, Toilette, Bidet), Abstellraum, Doppelschlafcouch, Esstisch, Toaster, Mikrowelle, Kühl-/Gefrierkombination
Garage, Rezeption, Parkplatz, Planschbecken, Freibad, Hallenbad, Billard, Tischtennis, Spielplatz, Garten, Babybett, Balkon oder Terrasse, Aufzug, Hochstuhl

Die Wohnanlage

Das angenehme und geräumige Aparthotel liegt unweit der Ortsmitte von Tossa de Mar in einer ruhigen Wohngegend, wenige Minuten vom Strand und historischem Zentrum entfernt. Es verfügt über einen großen Garten mit einem Schwimmbecken für Erwachsene und Kinder, eine Terrasse mit Liegestühlen zum Sonnenbaden, einen kleinen Kinderspielplatz mit Baumbestand sowie über gediegene Räume im Erdgeschoss, in dem sich auch die Rezeption und der Spielsalon befinden. Die 2018 renovierten Studios und Apartments sind mit allem ausgestattet, was nötig ist, um Ihren Urlaub angenehm zu machen: Klimaanlage, voll ausgestattete Küche, kostenloses WLAN und einen Balkon mit Blick auf Garten und Pool. Die Anlage verfügt auch über einen Innenpool. Der Hauptstrand und das historische Zentrum von Tossa de Mar sind circa 500 Meter entfernt. Tossa de Mar ist ideal für einen Badeurlaub. Direkt im Ort gibt es drei Strände, weitere elf warten in der Umgebung auf Ihren Besuch. Vor allem die verträumte Lage an der Costa Brava sowie die historische Altstadt machen Tossa de Mar zu einer Perle am Mittelmeer. Die Uferpromenade lädt Sie mit zahlreichen Restaurants und Einkaufsmöglichkeiten zum Bummeln ein. Einkaufsmöglichkeiten zum Bummeln ein. Der bekannte Urlaubsort Lloret de Mar ist rund zwölf Kilometer entfernt. = Altersanforderungen für den Aufenthalt = Alle Gäste müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um einzuchecken und ein Zimmer selbständig zu bewohnen. Minderjährige in Begleitung: Minderjährige bleiben in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten oder eines erwachsenen Familienmitglieds (eine vom Herkunftsland ausgestellte Genehmigung ist erforderlich). Besondere Genehmigungen: Ein Erwachsener darf sich nur mit einer ordnungsgemäß ausgefüllten Genehmigung der Erziehungsberechtigten des Minderjährigen aufhalten.